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Wahlvorschlag

25. Mai 2019

An all jene,








die ihre Wahlentscheidung aufgrund von Fakten fällen
• und nicht mit Blick auf eine „Rundschau“, die Wahrheiten halb darstellt.



Die Kandidatinnen und Kandidaten der UWG sind unabhängig, denn


• Sie gehören keiner Partei an,

• Sie fällen ihre Entscheidung sachorientiert und nicht nach „Parteilinie“.

• Dazu gehört, dass die UWG eigene Anträge erarbeitet, aber auch mit anderen Fraktionen abstimmt, sofern ein Konsens erzielt werden kann oder zumindest weitgehend.

• Das Demokratieverständnis der UWG beinhaltet, dass man mit wechselnden Mehrheiten Anträge verabschieden kann, wenn man damit der Sache – also dem Anliegen der Bürger und Bürgerinnen von Rheinbreitbach – dient.

• Die UWG hat keine Berührungsängste, weder mit der FDP (die leider im nächsten Rat nicht mehr vertreten sein wird), noch mit den Grünen, der SPD oder auch der CDU. Dies lässt sich in den Protokollen der vergangenen Ortsgemeinderatsitzungen nachlesen.

• Die Behauptung der Rundschau, die UWG sei nicht unabhängig, sondern ein siamesischer Zwilling der SPD, ist sehr durchsichtig. Falls jedes gemeinsame, sachdienliche Abstimmen so gewertet wird, könnte man auch eine Zwillingsschaft der UWG mit der CDU unterstellen. Jeder sollte sich hier seine eigene Meinung bilden ….


Uns ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vollständig informiert sind.


• Da in Bezug auf Straßenausbaubeiträge in der „Rundschau“ einiges vermischt ist, möchten wir Sie über die Entscheidung der letzten Ratssitzung informieren:

Es geht um die Erneuerung von Regeneinläufen in der unteren Rheinblickstraße. Dieser Teil der Rheinblickstraße liegt im Wasserschutzgebiet. Werden die schadhaften Einläufe nicht in Stand gesetzt, so gefährden wir unser Grundwasser – das kann niemand wollen.

Aus diesem Grund hat die UWG zusammen mit FDP, Grünen und SPD für die Instandsetzung gestimmt. Bei der CDU, die als einzige Fraktion dagegen gestimmt hat, scheint die Sicherheit im Wasserschutzgebiet keinen hohen Stellenwert zu besitzen.

• Es wird in der „Rundschau“ behauptet, dass der amtierende Ortsbürgermeister Anträge nicht auf die Tagesordnung nehmen würde, weil sie von der CDU kämen. Fakt ist, dass es in der Gemeindeordnung geregelt ist, dass gleichlautende Anträge frühestens nach sechs Monaten wieder vorgelegt werden dürfen, um zu vermeiden, dass über Anträge so lange abgestimmt wird, bis das Ergebnis „passt“. Wenn Fraktionen Anträge zu früh wieder vorlegen, so handelt der Ortsbürgermeister nach Recht und Gesetz, wenn er den Antrag nicht auf die Tagesordnung nimmt.

• Wir freuen uns, dass auch in anderen Fraktionen der Wunsch nach respektvollem Umgang vorhanden ist. Da Respekt vor Mitmenschen für die UWG einen hohen Stellenwert besitzt, freuen wir uns, auch in der nächsten Wahlperiode im Ortsgemeinderat und Verbandsgemeinderat um die besten Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger zu ringen.



Wahl des Ortsbürgermeisters


Es steht einem Ort wie Rheinbreitbach gut zu Gesicht, dass es zwei Kandidaten gibt, die sich um das Amt des Ortsbürgermeisters bewerben! Wir danken beiden Kandidaten, dass sie bereit sind, Energie und Zeit in dieses Ehrenamt zu investieren.
Naturgemäß konnte der Kandidat der CDU seine von ihm in Aussicht gestellte Tatkraft nicht unter Beweis stellen.
Der amtierende Ortsbürgermeister Roland Thelen hingegen hat aus dem Stand heraus vor wenigen Monaten dieses Amt übernommen. In dieser Zeit und auch in seiner langjährigen Ratsherrenzeit zuvor hat er seinen Wahlslogan „Erfahrung und Kompetenz“ unter Beweis gestellt. Er hat nicht geredet, sondern gemacht!
Politisches Handeln muss immer mit Blick auf die Rahmenbedingungen wie z. B. Mehrheitsverhältnisse beurteilt werden – und hier hat uns Roland Thelen mit Tatkraft überzeugt.



Abschließend unsere Bitte – gehen Sie zur Wahl!


Lassen Sie sich von Fakten leiten und nicht von Stimmungsmache



Vielen Dank



Ihre UWG